Arbeitsrecht
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Vertretung von Arbeitnehmern
Vertretung von Arbeitgebern
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind im Idealfall ein eingespieltes Team, beide profitieren von einem guten Verhältnis.
Konflikte bleiben hier selbstverständlich nicht aus.
Wir vertreten regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Die Kenntnisse der Interessenlagen beider Seiten ermöglicht eine durchsetzungsstarke und zugleich realistische Beratung und Vertretung in Ihrem speziellen Fall.
Da bei arbeitsrechtlichen Problemen häufig kurze Fristen einzuhalten sind, stehen wir Ihnen im Bedarfsfall auch kurzfristig unkompliziert zur Verfügung.
Vertretung von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer vertreten wir z.B. bei:
• Kündigung
• einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
• Abmahnung
• Abfindung
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich auch dann beraten zu lassen, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen können. In diesem Fall (auch bei einer Eigenkündigung oder einer verhaltensbedingten Kündigung) droht Ihnen eine Sperre des Arbeitslosengeldes.
Scheuen Sie sich nicht, bei Problemen frühzeitig mit uns Kontakt auf-zunehmen! Oft ist rasches Handeln nötig, um berechtige Ansprüche auch durchsetzen zu können.
Nach einer Kündigung muss z.B. eine Klagefrist von 3 Wochen eingehalten werden.
Vertretung von Arbeitgebern
Arbeitgeber beraten und vertreten wir mit individuellen Lösungen z.B. bei:
• Gestaltung von Arbeitsverträgen
• Rechtssichere Kündigungen
• Abmahnungen
• Kündigungsschutzverfahren
Bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrages ist eine sorgfältige Beratung zu empfehlen. Sollten Sie z.B. den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses wünschen, muss dies zwingend vor Vertragsbeginn schriftlich vereinbart sein.
Bei Kündigungen ist es besonders wichtig, auf den nachweisbaren Zugang zu achten. In einem eventuellen gerichtlichen Verfahren ist der Arbeitgeber hierfür beweispflichtig!
Auch der Arbeitgeber muss Fristen beachten, z.B. die 2-wöchige Ausschlussfrist für fristlose Kündigungen.
Wir helfen Ihnen, sämtliche formalen und inhaltlichen Anforderungen sowohl bei Abschluss des Arbeitsvertrages als auch während der Vertragbeziehung (Bsp.: Abmahnung) und bei dessen Beendigung zu erfüllen.
Ihre Ansprechpartnerin:
RAin Silke Bienert
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