Mietrecht

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1. Grundproblem des Mietvertrages: die lange Dauer

2. Typische Probleme während der einzelnen Abschnitte
a) bei Vertragsbeginn

b) während der Vertragsdauer
c) Vertragsbeendigung
d) Rückgabe der Mietsache 


1. Grundproblem des Mietvertrages: die lange Dauer
Mietverträge dauern normalerweise lange, hierdurch ergibt sich ein hohes Konfliktpotential. Es gibt eine dabei eine Reihe von Problemen, die für Mietverträge typisch sind. Diese unterscheiden sich jeweils nach dem Stadium, im dem sich das Mietverhältnis gerade befindet. Das Mietverhältnis lässt sich hierbei in 4 große Abschnitte gliedern:
• Vertragsbeginn
• Vertragsdauer
• Vertragsbeendigung
• Rückgabe der Mietsache 


2. Typische Probleme während der einzelnen Abschnitte
a) bei Vertragsbeginn:
Die Vertragsgestaltung:
Bei Geschäftsraummietverträgen (gewerblichen Mietverträgen) besteht ein großer Gestaltungsspielraum und damit die Möglichkeit für Vermieter und Mieter, den Vertrag an die individuellen Erfordernisse anzupassen.
Bei Mietverträgen über Wohnungen (Wohnraummietverträge) gibt es viele gesetzliche Vorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Hier ist es v.a. wichtig, zu klären, ob der Inhalt des abzuschließenden Vertrages den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen. 


b) während der Vertragsdauer:
• Nebenkostenabrechnungen
• Mängel der Mietsache:
  Liegt es am Gebäude oder ist der Mieter schuld?
  Kann/ darf der Mieter die Miete mindern? Wer muss den Mangel beseitigen?
• „Kleinreparaturen“:
  Was fällt darunter? Wer muss die Reparaturen durchführen,
  wer muss sie bezahlen?
• Mieterhöhung:
  Wann darf die Miete erhöht werden? Was muss man beachten?
  Welche Grenzen gibt es? Wie kann ich als Mieter reagieren?
• Modernisierungsmaßnahmen
• Mietrückstände
  sind sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter ein Problem.
  Häufig werfen sie die Frage der Kündigung des Mietvertrages auf.


c) Vertragsbeendigung:
Die Kündigung des Mietvertrages ist v.a. beim Wohnraummietvertrag v.a. für den Vermieter problematisch, da er einen Kündigungsgrund braucht (Zahlungsverzug, Eigenbedarf, die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung, ...): die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen, muss im Einzelfall genau geprüft werden. 


d) Rückgabe der Mietsache:
• Sind Schäden vorhanden, die beseitigt werden müssen?
• Schönheitsreparaturen/ Quotenhaftungsklauseln:
  Sind die Vertragsklauseln wirksam? Welche Arbeiten muss der Mieter
  durchführen?
  Muss der Mieter die Kosten nicht fälliger Schönheitsreparaturen bezahlen?
• Kaution:
  Darf die Kaution einbehalten werden? Wann kann der Mieter sie
  zurückverlangen?


Wir sind mietrechtlich im Einzelfall sowohl für Mieter als auch für Vermieter tätig. Dies ermöglicht unseres Erachtens in besonderer Weise eine realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage und erhöht damit die Erfolgsaussichten bei der Bearbeitung mietrechtlicher Angelegenheiten.


Ihr Ansprechpartner:
RAin Nadine Wiegner

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