Verwaltungsrecht (öffentliches Recht)

zurück

Besonderheiten des öffentlichen Rechts

Typische Streitfragen im öffentlichen Recht
Die Auseinandersetzung mit der Behörde


Besonderheiten des öffentlichen Rechts

Im Gegensatz zum sogenannten Zivilrecht, durch das Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander auf „gleicher Ebene“ geregelt werden, regelt das Verwaltungsrecht oder auch öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen des Staates bzw. seiner Behörden als Träger hoheitlicher Gewalt gegenüber dem Bürger, der dem Staat untergeordnet ist.


Typische Streitfragen im öffentlichen Recht
Klassische Fälle aus dem Verwaltungsrecht sind z.B.
• die Erteilung oder Verweigerung einer Baugenehmigung,
• eigene Rechte bei einem Bauvorhaben des Nachbarn,
• Beitragsbescheide über Erschließungsbeiträge, z.B. bei Neubau einer Straße
  oder eines Abwasserkanals, oder Ausbaubeiträge bei einer
  Straßensanierung,
• beamtenrechtliche Fragen (dienstliche Beurteilungen, Fragen zu
  Dienstbezügen ...),
• umweltschutzrechtliche Auflagen für Betriebe,
• die Beseitigung von Altlasten (v.a. Bodenverunreinigungen/ Kontaminationen
  durch frühere Gewerbebetriebe) bzw. die Kostentragung für die Beseitigung,
• gewerberechtliche Fragen,
• Gewährung von BAFöG,
• ausländerrechtliche Fragen wie z.B. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.


Die Auseinandersetzung mit der Behörde
Leider lässt die Servicefreundlichkeit vieler Behörden auch heute noch zu wünschen übrig, viele Behördenmitarbeiter betrachten die Bürger immer noch als eine Art Bittsteller. Aber unsere Erfahrung zeigt: auch Behörden „kochen nur mit Wasser“, auch behördliche Mitarbeiter machen Fehler. Wenn eine Behörde nicht so reagiert, wie Sie sich das vorstellen, ist das also noch lange kein Grund, gleich die Flinte ins Korn zu werfen.


Als Rechtsanwälte verfügen wir über die notwendigen juristischen Kenntnisse, um der Behörde auf gleicher Ebene gegenüberzutreten und Ihre Interessen zu vertreten.


Ihr Ansprechpartner:
RAin Silke Bienert

zurück