Verwaltungsrecht (öffentliches Recht)
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Besonderheiten des öffentlichen Rechts
Typische Streitfragen im öffentlichen Recht
Die Auseinandersetzung mit der Behörde
Besonderheiten des öffentlichen Rechts
Im Gegensatz zum sogenannten Zivilrecht, durch das Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander auf „gleicher Ebene“ geregelt werden, regelt das Verwaltungsrecht oder auch öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen des Staates bzw. seiner Behörden als Träger hoheitlicher Gewalt gegenüber dem Bürger, der dem Staat untergeordnet ist.
Typische Streitfragen im öffentlichen Recht
Klassische Fälle aus dem Verwaltungsrecht sind z.B.
• die Erteilung oder Verweigerung einer Baugenehmigung,
• eigene Rechte bei einem Bauvorhaben des Nachbarn,
• Beitragsbescheide über Erschließungsbeiträge, z.B. bei Neubau einer Straße
oder eines Abwasserkanals, oder Ausbaubeiträge bei einer
Straßensanierung,
• beamtenrechtliche Fragen (dienstliche Beurteilungen, Fragen zu
Dienstbezügen ...),
• umweltschutzrechtliche Auflagen für Betriebe,
• die Beseitigung von Altlasten (v.a. Bodenverunreinigungen/ Kontaminationen
durch frühere Gewerbebetriebe) bzw. die Kostentragung für die Beseitigung,
• gewerberechtliche Fragen,
• Gewährung von BAFöG,
• ausländerrechtliche Fragen wie z.B. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Die Auseinandersetzung mit
der Behörde
Leider lässt die Servicefreundlichkeit vieler
Behörden auch heute noch zu wünschen übrig, viele Behördenmitarbeiter
betrachten die Bürger immer noch als eine Art Bittsteller. Aber unsere
Erfahrung zeigt: auch Behörden „kochen nur mit Wasser“, auch behördliche
Mitarbeiter machen Fehler. Wenn eine Behörde nicht so reagiert, wie Sie
sich das vorstellen, ist das also noch lange kein Grund, gleich die
Flinte ins Korn zu werfen.
Als Rechtsanwälte verfügen wir über die notwendigen juristischen Kenntnisse, um der Behörde auf gleicher Ebene gegenüberzutreten und Ihre Interessen zu vertreten.
Ihr Ansprechpartner:
RAin Silke Bienert
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